Ihr Bedarf einer regelmäßigen Grundreinigung hängt davon ab, wie intensiv Sie Ihre Schießanlage nutzen und wie Umfangreich die regelmäßige Unterhaltsreinigung nach dem täglichen Schießbetrieb ist. In jedem Fall arbeiten wir sorgfältig entsprechend SprengG § 7 und § 20. Dazu gehört:
Unser Personal verfügt über die entsprechenden Schulungen, hat viel Erfahrung – und wir sind genau dann im Einsatz, wenn Ihr Betrieb ruht.
Unterhaltsreinigung von Büros, Verwaltungsgebäuden, Industriegebäuden, Schulen
Hygieneinspektionen und Reinigung von Raumlufttechnischen Anlagen (VDI 6022 / DIN 1946) ...