Qualifizierte Reinigung von Raumschießanlagen

Qualifizierte Reinigung von Raumschießanlagen nach § 7 und § 20 SprengG

10. Mai 2016

Aufgrund unverbrannter Treibladungsreste ist eine regelmäßige Reinigung von Raumschießanlagen unerlässlich. Diese umfasst nicht nur die Böden eines Schießstands, sondern auch die Umgebungsbereiche wie z.B. Wände und Decken der ersten 5-10 Meter sowie die brandschutztechnische Reinigung der Lüftungsanlage.

Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen darf allerdings nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Erlaubnis nach

§7 SprengG

für die Reinigung von Schießanlagen besitzen.

Desweiteren dürfen die Arbeiten nur von Personen ausgeführt werden, die über einen Befähigungsschein nach

§20 SprengG

und über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen.

Betreiben Sie einen geschlossenen Schießstand, so obliegt Ihnen neben dem sicherstellen eines ordnungsgemäßen Ablauf des Schießbetriebs auch die gesetzliche Pflicht, eine ungefährdete Nutzung der Anlage sicher zu stellen. Mit einer regelmäßigen brandschutztechnischen Reinigung kommen Sie dieser Pflicht nach. Sie können die Reinigung selbst durchführen, oder diese Verantwort einem qualifizierten Fachbetrieb übergeben. Vorgeschrieben ist jedoch das Führen eines Reinigungsbuches.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, hat uns im März 2016 die Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetzes erteilt. Desweiteren ist unser Fachpersonal im Besitz des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetzes. Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass wir Ihnen zu jederzeit einen Service nach Stand der Technik anbieten können.

Gerne beraten wir Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse und erstellen Ihnen im Bedarfsfall ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Sie!